04 Februar 2014 Familien- und Erbrecht
Das Familienrecht regelt neben der Trennung und Scheidung auch Fragen wie Abstammung, Eheschließung, Lebenspartnerschaften und Unterhaltspflichten. Hier berate ich vorsorgend bei der Gestaltung von Eheverträgen und Partnerschaftsverträgen. Diese schaffen von vornherein klare Verhältnisse und vermindern das Streitpotential für den Fall einer Trennung. Ist es bereits zur Trennung gekommen, unterstütze ich bei der Gestaltung von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen, damit auch ohne gerichtliche Auseinandersetzung ein schnelle Lösung gefunden wird. Auch berate und vertrete ich in allen rechtlichen Auseinandersetzungen um Sorge- und Umgangsrecht, Unterhalt, Hausrat, Zugewinn und bei der Auseinandersetzung des gemeinsamen Vermögens sowie im Ehescheidungsverfahren einschließlich Folgeverfahren. Um den Erbfall und dessen rechtliche Folgen für die Erben nicht einfach dem Zufall zu überlassen und um seine Nachfolge sinnvoll zu gestalten, bedarf es der testamentarischen Anordnung. Sei es durch Erbvertrag oder Testament. Im Erbrecht berate und vertrete ich bei der Gestaltung und Durchsetzung testamentarischer Anordnungen, der Durchsetzung und Abwehr von Forderungen im Zusammenhang mit einem Erbfall, insbesondere von Pflichtteilsansprüchen, sowie bei der Planung der Vermögens- und/oder Unternehmensnachfolge. |